De:CC0

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CC0 bedeutet in der Palette von Creative-Commons-Lizenzen so viel wie „No Rights Reserved“ – „keine Rechte vorbehalten“. Man übergibt also sein Werk quasi der Gemeinfreiheit (Public Domain).

CC0 ist ein Werkzeug für genau diesen einen Zweck und soll die Funktion der Creative Commons Public Domain Dedication and Certification übernehmen. Wie effektiv dies funktioniert, hängt vom jeweiligen Rechtssystem ab; das Werkzeug ist jedoch dazu designt, in allen Rechtssystemen möglichst effektiv zu funktionieren.

Beachtet bitte, dass es sich beim CC0-Protokoll um ein dreistufiges Instrument handelt:

  • Die erste Stufe ist ein so genannter Rights Waiver. Uns ist allerdings klar, dass es nicht in jedem Rechtssystem möglich ist, auf das Urheberrecht zu verzichten. Daher kann die Durchsetzbarkeit von CC0 nicht ausschließlich vom Waiver abhängen.
  • Die zweite Stufe ist eine Public License als Ausweichlösung. Sie ähnelt unserer Namensnennungs-Lizenz (CC-BY), nur dass hier keine Namensnennung nicht gefordert wird. Sie ist genau wie die CC-BY überall auf der Welt rechtsgültig und stellt daher sozusagen das Herzstück von CC0 dar.
  • Die dritte und letzte Stufe stellt eine Erklärung des Rechteinhabers dar, auch in dem Fall, dass sowohl der Waiver als auch die Lizenz ungültig sein sollten, auf rechtliche Schritte zu verzichten, die den Nutzer daran hindern würden, das Werk im Geiste der CC0 zu gebrauchen.

Weitere Informationen siehe CC0 FAQ.